Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages ist innerhalb von 14 Tagen nach Einreise in Deutschland möglich. Das Datum der Einreise ist auf Verlangen nachzuweisen. Nach Ablauf der Frist von 14 Tagen ist der Abschluss nicht mehr möglich.
Personen, die sich vorübergehend als Saisonarbeitskräfte in Deutschland aufhalten.