Der Versicherungsschutz für Au Pairs, die von Deutschland ins Ausland gehen, kann jederzeit vor Reisebeginn beantragt werden. Ausländische Au Pairs, die einen Au Pair-Aufenthalt in Deutschland beginnen, können Versicherungsschutz innerhalb von 31 Tagen nach Einreise in Deutschland beantragen.
Personen bis zum 30. Geburtstag, die sich vorübergehend zu einem Au Pair-Aufenthalt im Ausland aufhalten. Als Ausland gilt nicht das Land, in dem die versicherte Person ihren ständigen Wohnsitz hat.