Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages kann bis 31 Tage nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für die gesamte Dauer des Aufenthaltes gestellt werden. Nach Ablauf der Frist von 31 Tagen nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ist der Abschluss eines Versicherungsvertrages nicht mehr möglich.
Wer kann sich versichern?Alle Personen bis zur Vollendung des 35. Lebensjahres, die als Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel-Programmen zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend in die Bundesrepublik Deutschland reisen, sofern sie eine ausländische Staatsangehörigkeit und einen ständigen Wohnsitz im Ausland haben.