Schließen Sie Ihre Reiseversicherung vor Antritt Ihrer Auslandsreise ab. Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Reisebeginn, aber frühestens, wenn Sie die Versicherungsprämie bezahlt haben. Der Antrag auf Abschluss eines Versicherungsvertrages muss für die gesamte Reisedauer gestellt werden.
Zum Zeitpunkt der Antragstellung versicherungsfähig sind Au-pairs, Schüler, Sprachschüler, Studenten, Stipendiaten oder Doktoranden, Teilnehmer an Work & Travel- und High School Programmen oder sonstige Personen, die sich nachweislich zur Durchführung von Weiterbildungsmaßnahmen vorübergehend im Ausland aufhalten.
Der Wohnsitz und das Reiseziel müssen sich voneinander unterscheiden. Ihr Wohnsitz muss Deutschland sein.